Die Theologische Fakultät Fulda ermöglicht philosophisch und theologisch Interessierten die Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen. Auf Antrag kann vom Rektor im Rahmen der Studienmöglichkeiten zugelassen werden, wer sein Wissen auf philosophischem oder theologischem Gebiet vervollständigen will und aufgrund seiner schulischen Ausbildung oder seines Berufes in der Lage ist, an Vorlesungen und sonstigen Lehrveranstaltungen regelmäßig und mit Verständnis teilzunehmen. Die Zulassung gilt jeweils für ein Semester. Gasthörer/innen haben grundsätzlich das Recht, Lehrveranstaltungen bis zu 12 Semesterwochenstunden zu belegen.
Die Teilnahme an Seminaren und ähnlichen Veranstaltungen erfordert das Einverständnis des zuständigen Professors/Lehrbeauftragten. Gasthörer/innen können an der Hochschule keine Examina ablegen.
Wünschen sie Testate oder Bescheinigungen über die Teilnahme an Studienveranstaltungen, so ist ein entsprechender Antrag beim Studentensekretariat einzureichen. Für die Erstellung der Bescheinigungen werden keine Formulare der Theologischen Fakultät verwendet. Ein Antrag auf Zulassung als Gasthörer/in ist im Studentensekretariat erhältlich und innerhalb der Immatrikulationsfrist vollständig ausgefüllt einzureichen unter Beifügung folgender Unterlagen: Lebenslauf, Passbild und ggf. Prüfungszeugnisse. Alle Vorlesungen und sonstigen Lehrveranstaltungen, welche der Gasthörer zu besuchen wünscht, müssen nach Maßgabe des Vorlesungsverzeichnisses in den Antrag auf Zulassung als Gasthörer/in eingetragen und genauso bezeichnet werden, wie sie von den Dozenten angekündigt sind. Die belegten Vorlesungen, Übungen, Seminar u.a. dürfen sich nicht überschneiden. Die Gasthörer-Gebühren betragen 30 € und sind innerhalb der Immatrikulationsfrist einzuzahlen. Der genehmigte Gasthörerschein gilt als Zulassung.
Folgende Dokumente stehen hier zum Download zur Verfügung:





